CleverCare Ratgeber
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
Wenn Pflege plötzlich organisiert werden muss, braucht man Zeit. Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung ist genau dafür gedacht: sofort raus aus dem Job, um die …
Wenn Pflege plötzlich organisiert werden muss, braucht man Zeit. Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung ist genau dafür gedacht: sofort raus aus dem Job, um die ersten zehn Tage handlungsfähig zu sein.
Kurz gesagt
- Bis zu zehn Arbeitstage vollständige Auszeit sind möglich.
- Der Anspruch gilt grundsätzlich für Arbeitnehmer und kann unter mehreren Angehörigen aufgeteilt werden.
- Ziel ist die Organisation oder Sicherstellung akuter Pflege.
- Als Lohnersatz kommt Pflegeunterstützungsgeld in Frage.
Wofür die zehn Tage da sind
Diese Auszeit ist für akute Situationen gedacht: plötzlicher Pflegebedarf, deutliche Verschlechterung, Entlassung aus Klinik oder Reha, Organisation von Begutachtung, Pflegedienst, Hilfsmitteln und Beratung. Sie ist kein Urlaub, sondern Krisenorganisation.
Aufteilung
Pro pflegebedürftiger Person stehen insgesamt zehn Tage zur Verfügung. Eine Person kann alle Tage nehmen, oder mehrere Angehörige teilen sie auf. Wichtig ist, dass die Summe nicht überschritten wird.
Geld während der Auszeit
Wenn keine betriebliche Lohnfortzahlung greift, kann Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden. Es ersetzt in der Regel 90 bis 100 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, begrenzt durch das Höchstkrankengeld. Der Antrag läuft über die Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person.
Was der Antrag enthalten sollte
Nötig sind Angaben zur pflegebedürftigen Person, die konkreten Freistellungstage, Kontodaten und eine Begründung, dass die Freistellung zur Organisation oder Sicherstellung der Pflege erforderlich ist. Ein Lohnnachweis und gegebenenfalls eine ärztliche Bescheinigung können nötig sein.
Weiterdenken
Nutze diese zehn Tage nicht nur zum Löschen akuter Brände. Kläre auch, ob Pflegezeit, Familienpflegezeit, Beratung, Pflegedienst, Entlastungsbetrag, Hilfsmittel oder Vollmachten folgen müssen.
Nächster Schritt
Welche Leistungen passen zur Situation?
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Ratgeber der CleverCare-Redaktion. Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Einzelfallberatung.
