CleverCare Ratgeber
Pflegezeiten
Pflegezeiten sind der Versuch, Beruf und Pflege rechtlich vereinbar zu machen. Sie sind nicht perfekt und finanziell nicht so stark wie Elternzeit. Aber sie geben …
Pflegezeiten sind der Versuch, Beruf und Pflege rechtlich vereinbar zu machen. Sie sind nicht perfekt und finanziell nicht so stark wie Elternzeit. Aber sie geben Anspruch, Schutz und Planbarkeit.
Kurz gesagt
- Pflegezeit: bis zu sechs Monate Teilzeit oder Auszeit für häusliche Pflege.
- Familienpflegezeit: bis zu 24 Monate Teilzeit mit mindestens 15 Wochenstunden.
- Pflegezeit am Lebensende: bis zu drei Monate Begleitung in der letzten Lebensphase.
- Alle Pflegezeiten zusammen dürfen grundsätzlich 24 Monate nicht überschreiten.
Voraussetzung: naher Angehöriger
Der Anspruch gilt für die Pflege naher Angehöriger. Dazu zählen unter anderem Eltern, Stief- und Schwiegereltern, Großeltern, Ehe- und Lebenspartner, Geschwister, Schwägerinnen und Schwager, Kinder, Pflege- und Adoptivkinder sowie Enkel. Onkel und Tanten gehören rechtlich nicht dazu.
Pflegezeit
Die normale Pflegezeit ermöglicht bis zu sechs Monate vollständige oder teilweise Freistellung. Sie gilt bei häuslicher Pflege und in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Ankündigung: zehn Arbeitstage vorher. Währenddessen gibt es Lohn nur für geleistete Stunden; ein zinsloses Darlehen kann beantragt werden.
Familienpflegezeit
Die Familienpflegezeit ist für längere Zeiträume gedacht. Sie erlaubt bis zu 24 Monate Teilzeit, setzt aber mindestens 15 Wochenstunden voraus und gilt in größeren Betrieben. Die Ankündigungsfrist beträgt acht Wochen, bei Anschluss an Pflegezeit länger. Häufig wird ein Gehaltsmodell genutzt, das Einbußen über Zeit glättet.
Darlehen und Sozialversicherung
Das zinslose Darlehen wird beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt und soll einen Teil des Nettolohn-Ausfalls abfedern. Wer komplett aussetzt, muss Kranken- und Pflegeversicherung besonders prüfen. Das ist kein Detail, sondern Pflichtprogramm.
Kleine Betriebe und Beamte
In kleinen Unternehmen besteht nicht immer derselbe gesetzliche Anspruch. Trotzdem sind individuelle Vereinbarungen möglich. Für Beamte, Soldaten und ähnliche Gruppen gelten Sonderregeln, die je nach Dienstherr abweichen können. Hier ist Beratung sinnvoll.
Nächster Schritt
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