CleverCare Ratgeber
Stationäre Leistungen der Pflegeversicherung
Der Umzug ins Pflegeheim verändert die Leistungslogik. Zuhause lassen sich verschiedene Leistungen kombinieren; stationär zahlt die Pflegeversicherung vor allem …
Der Umzug ins Pflegeheim verändert die Leistungslogik. Zuhause lassen sich verschiedene Leistungen kombinieren; stationär zahlt die Pflegeversicherung vor allem einen monatlichen Leistungsbetrag für Pflegekosten. Der Eigenanteil bleibt trotzdem erheblich.
Kurz gesagt
- Stationäre Leistungen gibt es ab Pflegegrad 2.
- Pflegegrad 1 kann den Entlastungsbetrag einsetzen, erhält aber keinen regulären stationären Leistungsbetrag.
- Der Leistungsbetrag wird in der gesetzlichen Pflegeversicherung direkt an das Heim gezahlt.
- Der Eigenanteil wird je nach Wohndauer teilweise bezuschusst.
Leistungsbeträge
Für vollstationäre Pflege gelten 2026 monatlich: Pflegegrad 2: 805 Euro, Pflegegrad 3: 1.319 Euro, Pflegegrad 4: 1.855 Euro, Pflegegrad 5: 2.096 Euro. Menschen mit anerkannter Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen einen zusätzlichen pauschalen Betrag erhalten.
Was der Betrag abdeckt
Der Leistungsbetrag deckt nur einen Teil der Pflegekosten. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen Bewohner grundsätzlich selbst tragen. Genau deshalb ist die monatliche Gesamtbelastung oft deutlich höher als viele Familien erwarten.
Zuschuss zum Eigenanteil
Seit 2022 beteiligt sich der Staat am pflegebedingten Eigenanteil. Im ersten Wohnjahr sind es 15 Prozent, im zweiten 30 Prozent, im dritten 50 Prozent und ab dem vierten 75 Prozent. Je länger jemand stationär versorgt wird, desto stärker sinkt dieser Teil des Eigenanteils.
Private Zusatzversicherung
Wenn eine Pflegezusatzversicherung besteht, sollte sie aktiv geprüft werden. Pflegetagegeld oder andere private Leistungen müssen separat beantragt werden. In manchen Verträgen entfällt ab Leistungsfall auch die Beitragspflicht.
Nächster Schritt
Welche Leistungen passen zur Situation?
Mit dem Pflegeleistungs-Check erhalten Sie in wenigen Minuten eine strukturierte Orientierung zu passenden Leistungen und nächsten Schritten.
Ratgeber der CleverCare-Redaktion. Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Einzelfallberatung.
