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CleverCare Ratgeber

Übersicht: Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag ist klein, aber praktisch. 131 Euro monatlich ab Pflegegrad 1 können echte Alltagshilfe finanzieren. Wer ihn nicht nutzt, lässt Entlastung …

Der Entlastungsbetrag ist klein, aber praktisch. 131 Euro monatlich ab Pflegegrad 1 können echte Alltagshilfe finanzieren. Wer ihn nicht nutzt, lässt Entlastung liegen.

Kurz gesagt

  • Der Entlastungsbetrag beträgt 2026 131 Euro pro Monat.
  • Er wird nicht frei ausgezahlt, sondern gegen konkrete Leistungen erstattet oder direkt abgerechnet.
  • Nicht genutzte Beträge können bis Ende Juni des Folgejahres genutzt werden.
  • Ab Pflegegrad 2 kann unter Bedingungen ein Teil der Pflegesachleistung in Entlastungsleistungen umgewandelt werden.

Wofür der Betrag gedacht ist

Finanziert werden anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag: Haushalt, Einkaufen, Kochen, Waschen, Begleitung, Betreuung, Spaziergänge, teilstationäre Angebote oder je nach Bundesland Nachbarschaftshilfe. Die Details unterscheiden sich regional.

So funktioniert die Abrechnung

Der Anspruch entsteht ab Pflegegrad 1 ohne separaten Leistungsantrag. Geld fließt aber nicht einfach aufs Konto. Entweder reicht ihr Rechnungen ein oder nutzt Anbieter, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen dürfen. Das ist meist entspannter.

Ansparen

Wer monatlich nicht alles nutzt, verliert den Rest nicht sofort. Ungenutzte Beträge sammeln sich und können grundsätzlich bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Das ist hilfreich bei schwankendem Bedarf, etwa bei Erkrankungsschüben oder vorübergehend mehr Unterstützung.

Mehr als 131 Euro

Ab Pflegegrad 2 kann bis zu 40 Prozent ungenutzter Pflegesachleistung in Entlastungsleistungen umgewandelt werden. Beispiel: Wird ein Pflegedienstbudget nicht ausgeschöpft, kann ein Teil für zusätzliche Haushaltshilfe oder Betreuung eingesetzt werden. Dafür ist ein Antrag nötig.

Nächster Schritt

Welche Leistungen passen zur Situation?

Mit dem Pflegeleistungs-Check erhalten Sie in wenigen Minuten eine strukturierte Orientierung zu passenden Leistungen und nächsten Schritten.

Ratgeber der CleverCare-Redaktion. Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Einzelfallberatung.