CleverCare Ratgeber
Übersicht: Vollmachten
Familie sein reicht rechtlich nicht. Wer für eine erwachsene Person Entscheidungen treffen soll, braucht eine passende Vollmacht oder gerichtliche Legitimation. …
Familie sein reicht rechtlich nicht. Wer für eine erwachsene Person Entscheidungen treffen soll, braucht eine passende Vollmacht oder gerichtliche Legitimation. Das sollte geregelt werden, solange die betreffende Person noch selbst entscheiden kann.
Kurz gesagt
- Ohne Vollmacht dürfen Angehörige nicht automatisch über Gesundheit, Aufenthalt oder Finanzen entscheiden.
- Seit 2023 gibt es ein zeitlich begrenztes Ehegattennotvertretungsrecht für Gesundheitsfragen.
- Wichtige Instrumente sind Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
- Banken verlangen häufig eigene Bankvollmachten.
Der Irrtum vieler Familien
Viele glauben, Ehepartner, Kinder oder Geschwister könnten im Ernstfall automatisch handeln. Das stimmt nicht. Bei Erwachsenen gilt Selbstbestimmung. Kann jemand nicht mehr entscheiden und gibt es keine Vollmacht, muss oft das Betreuungsgericht einbezogen werden.
Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht erlaubt einer benannten Person, in festgelegten Bereichen zu vertreten: Gesundheit, Aufenthalt, Behörden, Versicherungen, Verträge oder Vermögen. Sie kann umfassend oder begrenzt sein. Für Bankgeschäfte sollte frühzeitig geklärt werden, ob die Bank ein eigenes Formular fordert.
Betreuungsverfügung
In der Betreuungsverfügung wird festgelegt, wen das Gericht als rechtliche Betreuungsperson einsetzen soll, falls eine Betreuung notwendig wird. Die Person unterliegt dann gerichtlicher Kontrolle. Das ist etwas anderes als eine frei nutzbare Vollmacht.
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung beschreibt medizinische Wünsche für Situationen, in denen jemand nicht mehr selbst entscheiden kann. Sie sollte klar formuliert sein, etwa zu künstlicher Ernährung, Beatmung, Wiederbelebung oder Organspende. Fachkundige Beratung ist hier sinnvoll, damit Formulierungen später wirklich greifen.
Nächster Schritt
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